08/08/2024 0 Kommentare
Kirchenbeitrag 2024 - Brief unseres Kurators
Kirchenbeitrag 2024 - Brief unseres Kurators
# Internes

Kirchenbeitrag 2024 - Brief unseres Kurators
Liebe Gemeindemitglieder!
Die meisten von Ihnen zahlen den vorgeschriebenen Kirchenbeitrag jährlich treu ein und tragen somit entscheidend zum Erhalt der Pfarrstellen und der Gebäude unserer Kirche bei. Sie leisten damit auch ihren Beitrag zur Hilfestellung für Kranke, Trauernde, Bedürftige oder sonst Menschen in Not. Sie ermöglichen, dass ein Pfarrer oder eine Pfarrerin vor Ort für Taufen, Beerdigungen, Trauungen, Segnungen oder das eine oder andere Gespräch zur Verfügung stehen kann, Religionsunterricht leistet usw.. Unsere Pfarrgemeinde kann so mit Hilfe einer hauptamtlich tätigen, professionell ausgebildeten und dazu berufenen Person lebendiger sein und bietet für zahlreiche Menschen wichtigen Raum zur Begegnung und zur gegenseitigen Unterstützung. Ihre Pfarrgemeinde will Friedensraum sein, wo Liebe, Ehrlichkeit und das Wissen um Gottes Nähe spürbar sind.
In den vergangenen Jahren hat sich die finanzielle Situation unserer Kirche leider drastisch verschärft. Die Kostensteigerungen durch Inflation haben in so nicht vorhersehbarem Ausmaß zu einer finanziellen Schieflage geführt. Die Kirchenbeitragsentwicklung konnte mit der Inflation bei weitem nicht Schritt halten (2019-2022: Inflation: +19%, KB + 3%). Aus diesem Grund steuert die Kirchenleitung (Generalsynode) gegen und hat einerseits eine Evaluierung aller Pfarrstellen in die Wege geleitet, sodass auch in Niederösterreich in den nächsten Jahren manche Pfarrstellen nicht mehr nachbesetzt werden können (österreichweit -11% Personal bis 2026).
Andererseits ist es erforderlich, bei all jenen KirchenbeitragszahlerInnen, die ihr Einkommen nicht nachgewiesen haben (geschätzte Bemessungsgrundlage), eine Annäherung an eine realistische Bemessungsgrundlage herbeizuführen. Wer sein Einkommen nicht nachgewiesen hat und bisher geschätzt wurde, wurde nämlich in der Regel deutlich zu niedrig geschätzt. Das ist auch gegenüber denjenigen unfair, die ihr Einkommen offen gelegt haben und daher korrekt berechnet werden.
Im Ergebnis bedeutet das:
- die Berechnung des Kirchenbeitrags (KB) ist unverändert geblieben. Wer also sein Einkommen der KB-Referentin nachweist, bekommt den KB richtig und fair berechnet wie bisher. Der KB steigt dann nur, wenn und soviel auch das Einkommen gestiegen ist.
- ab 2024 wird der KB mit 600 € absetzbar sein und bei Ihrem Steuerausgleich automatisch berücksichtigt.
- Für Personen mit geschätztem Einkommen wird die Bemessungsgrundlage 2024 um 15,29% erhöht. Je nachdem, wie hoch Ihr KB bisher war, führt das zu unterschiedlichen prozentuellen Steigerungen des KB.
- Wer mit dieser Steigerung nicht einverstanden ist, hat immer die Möglichkeit, der KB-Referentin sein Einkommen nachzuweisen und somit einen vollständig richtigen Betrag vorgeschrieben zu bekommen.
- Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Einziehung Ihres KB bekommen Sie 2024 eine Gutschrift von 10%.
Wenn Sie Fragen haben, Ihr Einkommen nachweisen wollen oder sich gerade in einer ausnahmsweisen Notsituation befinden, setzen Sie sich bitte mit unserer KB-Referentin Christine Andel (Tel.: 0699 188 77 395 oder pg.stockerau@evang.at)) in Verbindung. Wo immer möglich, wird eine individuelle Lösung mit Ihnen gefunden werden.
Abschließend darf ich mich herzlich bei Ihnen für Ihren fairen Beitrag bedanken!
Kurator Mag. Gert Lauermann
Kommentare